Natürlich kreisen die allermeisten Fragen der Jugendlichen um die Themen Gastfamilie, Schule und neue Freunde. Doch auch die Hoffnungen und Ungewissheiten reichen oft über die Zeit in Neuseeland hinaus.
Besonders die Rückkehr ins Heimatland bereitet den Teilnehmenden dabei Sorgen. Fragen wie „Werde ich mich nach der Rückkehr verändert haben?“, „Reicht die Zeit, um fließend Englisch zu lernen?“ kommen auf. Doch vor allem der schulische Wiedereinstieg und die Frage: „Kann ich wieder in meine alte Klasse einsteigen oder ist das Jahr verloren?“
Bundesländer entscheiden
In Deutschland ist die Bildung Ländersache, deshalb gibt es keine pauschale Antwort darauf, ob das High School Jahr auf den weiteren Schulverlauf angerechnet wird. Erster Ansprechpartner ist in jedem Fall die Heimatschule, die auch die Beurlaubung ausstellen muss. Gibt es hier keine klare Antwort, führt der nächste Weg zum Bildungs- oder Schulministerium des jeweiligen Bundeslandes.
In vielen Bundesländern können leistungsstarke Schülerinnen und Schüler nach dem Jahr in Neuseeland wieder in die alte Stufe zurückkehren. Oft gilt allerdings die Maßgabe, dass kein Halbjahr verpasst werden darf, was für das Abitur relevant ist.
Letztendlich liegt die Entscheidung bei den Jugendlichen selbst. Sollten sie den Druck reduzieren wollen, ist es jeder Zeit möglich freiwillig auf die nahtlose Weiterführung ihrer Schullaufbahn zu verzichten.
„Erfahrungen gewonnen“ statt „Zeit verloren“
Das „verpasste“ Schuljahr würde in diesem Fall nach der Rückkehr aus Neuseeland wiederholt werden, wodurch sich die Schulbesuchszeit insgesamt um ein Jahr verlängert. Allerdings sollte solch eine Entscheidung nicht als „verlorenes“ Jahr empfunden werden. Vielmehr ist es der Gewinn einer ganz persönlichen Erfahrung, der für immer bleibt.